Auszahlung Zweckzuschuss "Gebührenbremse Müllgebühren"

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Der Bund und das Land Tirol gewähren den Gemeinden einen einmaligen Zweckzuschuss zur Finanzierung der Müllgebühren, die sogenannte „Gebührenbremse“. Die Richtlinien dazu wurden von der Landesregierung am 19.12.2023 beschlossen. 

Mit dem Beschluss zur Umsetzung der Gebührenbremse werden einzelne Haushalte über den Weg der Gemeinden entlastet, indem jeder Hauptwohnsitz in Tirol eine Gutschrift auf die Abgabenpflicht (Müllgebühren) erhält. 

Für jede Person, die zum Stichtag 01.04.2024 in Scheffau am Wilden Kaiser mit Hauptwohnsitz gemeldet war, wurde ein Fixbetrag in Höhe von EUR 16,77 gutgeschrieben. Die Gutschrift wurde bei der aktuellen Vorschreibung vom 10.04.2024 berücksichtigt.

25.04.2024